Baulohn

Zu den Aufgaben gehört die Prüfung, ob es sich bei einem Unternehmen um einen Baubetrieb handelt, für den die Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verbindlich ist.


Die Baugewerke auf einen Blick

  • Bauhauptgewerbe
  • Dachdeckerhandwerk
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gerüstbau
  • Maler- und Lackierer
  • Steinmetze- und Steinbildhauer

Zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft sind alle Betriebe berechtigt und verpflichtet, die vom räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) erfasst werden. Betrieb im Sinne dieses Tarifvertrages ist auch eine selbstständige Betriebsabteilung.